MICHAEL Rechtsanwaelte

GS Medien & Verlags GmbH: Formulare schon einmal da gewesen

Die Formulare, die derzeit von der GS Medien & Verlags GmbH an zahlreiche Unternehmer verschickt werden, sind bereits von anderen Verlagen in der Vergangenheit verwendet worden. Ein nahezu identisches Formular hat bereits im Mai 2005 die Branchenklick GmbH  in den Verkehr gebracht. Nachdem Branchenklick die Verwendung des Formulars auf Grund der Verwechslungsgefahr zu den Gelben Seiten per einstweiliger Verfügung der DeTeMedien untersagt wurde, kam das Werbeschreiben im Jahre 2006 bei der MR Branchen und Telefon mbH tausendfach zum Einsatz. Die Kanzlei MICHAEL vertritt zur Zeit mehrere hundert Betroffene gegenüber MR, die das Formular damals in dem Glauben unterschrieben haben, es handele sich um einen einfachen Korrekturabzug der Gelben Seiten. Seine vermeintlichen Zahlungsansprüche konnte MR bis heute nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Rostock hat erstinstanzlich entschieden, dass der Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Außerdem wurde der Geschäftsführer von MR zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt.

Die GS Medien & Verlags GmbH hat sich davon jedoch nicht abhalten lassen, zu Beginn dieses Jahres ein ähnliches Formular an zahlreiche Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende zu verschicken. Täglich rufen uns mehrere Betroffene an, die das Formular der GS Medien & Verlags GmbH unterschrieben haben uns sich nun von einem möglichen Vertrag lösen möchten. Wenn auch Sie von der GS Medien & Verlags GmbH eine Rechnung erhalten haben, melden Sie sich am besten kurz telefonisch unter 02332/7041-28 oder per E-Mail (tarrach@rae-michael.de). Wir beraten Sie dann zu den Erfolgsaussichten und der empfohlenen Vorgehensweise. 

 

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