GEMA: Nutzung von Musik in nicht kommerziellen Podcasts nun möglich
Wer bislang in seinen privaten Podcast oder im Bereich eines privaten webradios urheberrechtlich geschützte Musik verwenden wollte, hatte ein Problem. Die dafür notwendigen Liznzen waren entweder unbezahlbar oder wurden erst gar nicht erteilt. Das soll sich nun ändern. Die GEMA lässt nun für eine monatliche Gebühr, die zwischen 5 und 30 € liegt, die Verwendung von Musik zu. Die Voraussetzungen definiert die GEMA wie folgt:
« GEMA: Regierungsentwurf bedroht Künstlerinteressen Prepaid-Guthaben: O2 verzichtet auf Revision »Möchten Sie in Ihrem Podcast Musik aus dem Repertoire der GEMA verwenden, so erhalten Sie die Urheberrechte dafür von der GEMA ohne großen Aufwand. Auch wenn Sie ein privates Projekt verwirklichen wollen, ist es erforderlich, die entsprechenden Rechte zu erwerben, da bei einer Verbreitung über das Internet die Musik immer einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Im GEMA-Lizenzshop können Sie schnell, einfach und günstig eine Lizenz für Ihren Podcast erwerben. Im Lizenzshop stehen Ihnen Lizenzen für die Nutzung des GEMA-Repertoires ab 10 Euro zur Auswahl.
Das Angebot im Lizenzshop gilt für alle Anbieter von Podcasts,
* die mit ihren Podcasts keine Einnahmen erzielen oder mit ihrem Podcast nicht mehr als Euro 300,00 (netto) pro Monat einnehmen,
* deren Podcasts im keinem Zusammenhang stehen mit einem Unternehmen oder einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird,
* die ihren Podcast auf einer, zwei oder drei URLs anbieten,
* deren Podcast nicht häufiger als täglich erscheint,
* deren einzelne Episoden des Podcasts nicht länger als 30 Minuten sind,
* die in jedes Musikwerk in ihrem Podcast in der Weise hineinmoderieren (sog. „talk over“) und die jeden Song in der Weise ein- und ausblenden, dass er nicht isoliert werden kann,
* die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen,
* die in ihrem Podcast Musikwerke zu maximal 50% ausspielen,
* die in den Episoden ihres Podcasts nicht mehr Musik verwenden als zu 75% der Gesamtlänge der einzelnen Episode,
* deren Episoden sich nicht nur auf einen einzelnen Künstler beziehen, und die in der Bezeichnung des Podcasts und in den Bezeichnungen der einzelnen Episoden weder die Namen von Musikwerken noch von Interpreten nennen.Details zum Umfang der Musiknutzung, die durch die Podcasting-Lizenzen im Lizenzshop gestattet werden, können Sie den FAQs entnehmen. Geht die Musiknutzung in Ihrem Podcast über die genannten Kriterien hinaus, wenden Sie sich bitte an podcasting@gema.de.
Bei Podcasting mit Musik handelt es sich immer noch um eine junge Form der Musiknutzung, für die sich noch keine Geschäftsmodelle etabliert haben. Aus diesem Grund hat die GEMA bislang davon abgesehen, einen Tarif für Podcasting zu veröffentlichen, und lizenziert auf interimistischer Basis. Die GEMA wird die Entwicklung des Marktes beobachten und zu gegebener Zeit einen angemessenen Tarif für Podcasting veröffentlichen. Bitte beachten Sie, dass sich die GEMA deshalb eine Änderung der Lizenzstruktur, nach entsprechender Ankündigung, für die Zukunft vorbehalten muss.
Angeboten werden Lizenzen mit Laufzeiten von einem Monat, zwei Monaten und drei Monaten. Diejenige Laufzeit ist für Sie die richtige, innerhalb derer Sie Ihren Podcast weder umbenennen wollen, noch von einer anderen URL aus erreichbar machen wollen, noch übertragen oder einstellen werden. Denn die Lizenz kann nicht gekündigt, die Vergütung nicht zurückerstattet werden.Laufzeit 1 Monat Laufzeit 2 Monate Laufzeit 3 Monate
Intro/Outro, Euro 5,00 pro Monat 10 Euro 15 Euro
Intro/Outro + 5 Songs je Monat, Euro 10,00 pro Monat 10 Euro 20 Euro 30 Euro
Intro/Outro + 31 Songs je Monat, Euro 30,00 pro Monat 30 Euro 60 Euro 90 EuroAngegeben sind Netto-Preise. Hinzu tritt die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7%.
Ein Musikwerk wird als Intro genutzt, wenn es am Anfang einer Episode gespielt wird und als Einleitung dient. Ein Outro ist ein entsprechender Abspann. Intro und Outro dürfen jeweils nicht länger als 20 Sekunden dauern.
Als Song wird jedes verwendete Musikwerk gezählt, das weder Intro noch Outro ist. Dabei darf jedes Lied nur zur Hälfte ausgespielt werden, und es muss am Anfang und am Ende in das laufende Lied hineinmoderiert werden (sog. „talk over“). Wird ein Song innerhalb einer Episode oder innerhalb eines Monats wiederholt, so wird auch jede Wiederholung gezählt. Die Verteilung der Songs auf die einzelnen Episoden eines Monats steht dem Lizenznehmer frei, solange der Musikanteil keiner Episode 75% übersteigt.
Im GEMA-Lizenzshop können Sie schnell, einfach und günstig – für € 30 zzgl. USt – eine Lizenz für Ihr Webradio erwerben. Der Lizenzshop steht allen Webradios zur Verfügung,
* die nicht mehr als 3 URLs haben,
* auf nicht mehr als 9 Kanälen senden,
* die keine Einnahmen oder nicht mehr als € 430 Einnahmen (netto) pro Monat erzielen,
* die nicht mehr als 2.700 unterschiedliche Hörer in einem Monat erreichen (unique user)
* und bei denen jeder dasselbe hört, d. h. die weder interaktiv noch personalisiert sind, noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben.