MICHAEL Rechtsanwaelte

Filesharing: Staatsanwaltschaft Wuppertal bearbeitet keine Anfragen der Rechteinhaber mehr

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft lehnt seit kurzem die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab, berichtet der Online-Informationsdienst heise in einer aktuellen Mitteilung vom 26.03.2008.

„Nach hiesiger Auffassung wäre die Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen“, wird der Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Wolf Baumert, zitiert.

Anmerkung:

Die Aussage des Pressedezernenten beschreibt im Kern die tagtägliche Praxis der Abmahner aus dem Bereich der Musikindustrie. Den Anzeigenerstattern (im Januar und Februar 2008 sollen bei der StA Wuppertal etwa 2000 IP-Adressen eingereicht worden sein) geht es nicht um eine strafrechtliche Sanktionierung – vielmehr dienen die Auskünfte einzig und allein finanziellen Interessen in Form von Abmahngebühren und Schadensersatzansprüchen.

Davon sind – wie berichtet – häufig Anschlussinhaber betroffen, die selbst kein filesharing betreiben; vielmehr sind es oft Familienangehörige (insbesondere auch minderjährige Kinder), die in Unkenntnis der rechtlichen Situation und auch der technischen Vorgänge entsprechende Tauschbörsen-Programme (emule, bearshare, azureus, etc.) auf dem „Familien-PC“ installieren. Die Eltern, oftmals technische Laien, sind hierbei kaum in der Lage, wirksame Kontrollen durchzuführen.

Um dies klarzustellen – der Upload und (nach der Urheberrechtsnovelle nunmehr auch der) Download urheberrechtlich geschützter Medieninhalte (Musik, Film, Software, etc.) verstößt gegen zivil- und auch strafrechtliche Bestimmungen. Es ist daher freilich zu einfach, solche Handlungen als „Kavaliersdelikt“ zu bagatellisieren.

Jedoch geht der „Abmahnwahn“ der Musikindustrie deutlich zu weit. Er belastet nicht nur massiv die Strafverfolgungsbehörden (obwohl offenkundig kein Interesse der Rechteinhaber an einer strafrechtlichen Verfolgung besteht), sondern führt auch – und insbesondere – zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen von Familien in Form von Schadensersatzansprüchen und Abmahngebühren (auch bei geringen Dateimengen von Musikdateien sind Forderungen um ? 1.000,- keine Seltenheit). Finanziell profitieren davon nur die eingeschalteten Kanzleien, der wirtschaftliche „Erfolg“ für die Musikindustrie ist völlig offen.

Daher war der ursprünglich angedachte (letztlich aber nicht realisierte) Weg, eine Bagatellgrenz in das Urheberrecht einzubinden, freilich mehr als begrüßenswert – ebenso wie das klare Veto der Wuppertaler Staatsanwälte; diese dienen dem Staat und den Bürgern zur Verfolgung rechtlich erheblicher, sanktionswürdiger Straftaten – und nicht als Hilfsdienstleister für die Musikindustrie.

Quelle:

heise News vom 26.03.2008

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