Erste Erfolge in Sachen MR Branchen und Telefon
MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare sind für Ihre Klienten gegen die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH erfolgreich.
Das Amtsgericht Rostock hat mit Urteil vom 18. Juni 2007 mehrere Klagen der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH zurückgewiesen und erklärt, dass wirksam geschlossene Verträge nicht vorliegen. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, an die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH irgendwelche Zahlungen zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald dieses Urteil vollständig und mit Gründen vorliegt werden wir Sie weiter informieren.
Zu dem ebenfalls geführten Strafverfahren ist zu sagen: Gegen Herbert Rossa – Geschäftsführer der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH – hatte die Staatsanwaltschaft Rostock bekanntlicherweise Anklage erhoben. Der Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Rostock fand zwischenzeitlich statt. Herr Rossa wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten – auf Bewährung – verurteilt. Allerdings ist auch diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Herr Rossa gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hat.
« OLG Frankfurt a.M.: Widerrufsbelehrung in Scrollkasten rechtfertigt Abmahnung OLG Hamm: Zur Kündigung eines abberufenen GmbH-Geschäftsführers bei vereinbarter Anwendbarkeit des KSchG »