DAD macht Ansprüche aus „Formular 2008“ gerichtlich geltend
Die in Hamburg ansässige DAD – Deutscher Adressdienst GmbH hat erste Klagen wegen vermeintlicher Forderungen aus dem aktuellen Datenaktualisierungs-Formular (Frühjahr 2008) eingereicht.
Nachdem hinsichtlich der bisher verwendeten Formulare aus den Jahren 2004/2005 Ruhe eingekehrt war, verschickt die DAD GmbH, die sich selbst als professioneller Verlag anpreist, nunmehr massiv Zahlungserinnerungen über den ersten Jahresbeitrag von rund € 1.140,- (der in der Regel im Laufe des Monats April zur Abrechnung gebracht wurde). Drei Klagen liegen hier bereits vor; insoweit war der Vetragsschluss angefochten und die Zahlung der Rechnungsbeträge für die angeblichen „Leistungen“ des DAD abgelehnt worden.
Bezeichnend ist, dass die jeweiligen „Kunden“ (durchweg Kleinunternehmer) unmittelbar an deren Unternehmenssitz gerichtlich in Anspruch genommen werden – eine Klageerhebung an dem Geschäftssitz des DAD (wozu das Unternehmen nach den AGB berechtigt wäre) erfolgte bis heute nicht.
Haben Sie Fragen zu der Thematik? Wir informieren Sie gerne über unsere Mail-Adresse ferber@rae-michael.de. Als Ansprechpartner steht Ihnen in unserem Ennepetaler Büro Rechtsanwalt Christoph Wink über (02333) 609 605 -40 zur Verfügung.
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