Bundesrat: Waffenverbot an öffentlichen Plätzen
Der heute vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes soll es den Ländern ermöglichen, für öffentliche Straßen und Plätze das Führen von Waffen zu verbieten. Dies soll insbesondere dann möglich sein, wenn an diesen Orten wiederholt Gewalttaten begangen worden sind und dort auch zukünftig mit der Begehung solcher Taten zu rechnen ist. Über eine Öffnungsklausel im Waffengesetz soll es den Landesregierungen ermöglicht werden, flexibler auf Veränderungen zu reagieren.
Hintergrund der Initiative ist eine Reihe von Gewaltdelikten, bei denen insbesondere gefährliche Messer zum Einsatz kamen. Diese Gewaltdelikte konzentrierten sich zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Drucksache 233/06 (Beschluss)
« BMJ: Erstmals gesetzliche Regelungen für Absprachen im Strafverfahren Bundesrat: Begrenzung der Prozesskostenhilfe »