MICHAEL Rechtsanwaelte

Was ändert sich durch die neue Verpackungsverordnung ?

Mit der am 1.1.2009 in Kraft tretenden Verpackungsverordnung entfällt die Wahlmöglichkeit, wonach der Händler zwischen einer Selbstentsorgung und einer Lizenzierung der Verpackungen wählen kann. Eine Selbstentsorgung ist ab dem 1.1.2009 nicht mehr möglich. Es müssen dann alle Händler sicherstellen, dass sämtliche Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei einem der auf dem Markt tätigen Dualen Systeme lizenziert sind. Gleichzeitig entfällt aber auch die Hinweispflicht auf die Rückgabemöglichkeit.