Bearbeitungsentgelt für Privatkredite unwirksam
BGH entscheidet, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind (BGH Urteile vom 13.05.2014 – XI ZR 405/12; XI ZR 170/13).
Viele Bankkunden, die schon einmal ein Darlehen aufgenommen haben, mussten dafür eine Bearbeitungsgebühr an die Bank zahlen. Nun entschied das oberste Gericht in zwei Verfahren, dass die Erhebung solcher Entgelte unzulässig sei und gab den Klägern Recht.
Durch die Erhebung von Bearbeitungsentgelten wälzen die Kreditinstitute eigene Kosten auf die Kunden ab, die z.B. aufgrund Bonitätsprüfungen oder Beratung entstehen.
Näheres kann der Mitteilung der Pressestelle des BGH vom 13.05.2014 (80/2014) entnommen werden – http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=67682&linked=pm&Blank=1
Für Bankkunden bedeutet dies, dass sie bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren, die im Zusammenhang mit einem Verbraucherkredit entrichtet wurden, nunmehr zurückfordern können.
Wenn Sie uns ansprechen, werden wir gerne Ihren Vertrag auf einen Erstattungsanspruch hin prüfen.
Bei uns im Hause steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marius Mell als Ansprechpartner zur Seite.
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