MICHAEL Rechtsanwaelte

Banken müssen Bearbeitungsgebühren auch für Altkredite erstatten!

Aber Vorsicht: Dies gilt nur bis Ende des Jahres 2014!

Bereits im Mai 2014 entschied der BGH, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei der Darlehensgewährung unzulässig sei.

Hiervon profitierten bereits Bankkunden, die ihre Darlehensverträge nach 2010 abgeschlossen hatten. Die Erstattung von vereinnahmten Bearbeitungsentgelten älterer Kredite, lehnten die Banken regelmäßig unter Hinweis auf die Verjährung der Ansprüche ab.

Nunmehr hat der BGH die Möglichkeit eröffnet auch für Altverträge die Erstattung der Gebühren einzufordern. Der BGH entschied am 28.10.2014 in den Verfahren XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14, dass die Verjährung der Erstattungsansprüche auf Grund der seinerzeit unsicheren Rechtslage nicht zu laufen begonnen habe. Eine gesicherte Rechtsprechung habe sich erst im Laufe des Jahres 2011 herauskristallisiert. Der BGH hatte in den vorliegenden Verfahren über die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren aus Darlehensverträgen der Jahre 2006 und 2008 zu Gunsten der Verbraucher entschieden.

Die Rechtsprechung des BGH könnte für die Kreditwirtschaft schwerwiegende Folgen haben, denn nunmehr können Kreditbearbeitungsgebühren, die in den Jahren 2004 bis einschließlich 2011 erhoben worden sind, zurückgefordert werden.

Achtung, wenn Sie in der vorgenannten Zeit einen Kreditvertrag geschlossen haben und Ihnen hierfür ein Darlehensentgelt In Rechnung gestellt wurde, ist rasches Handeln erforderlich. Es müssen spätestens bis zum 31.12.2014 Maßnahmen ergriffen werden, die die Verjährung verhindern. Ein bloßes Aufforderungsschreiben an die Bank verhindert die Verjährung der Ansprüche nicht.

Gerne helfen wir Ihnen in dieser Angelegenheit weiter.

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