Widersprüche gegen Google Street View
Noch in diesem Jahr – voraussichtlich im November – will das Unternehmen Google seinen Dienst Street View auch in Deutschland starten. Street View gibt es bereits in zahlreichen anderen Ländern (vor allem den USA); es handelt sich dabei um einen Dienst, der detaillierte Ansichten von Straßen, Plätzen und Gebäuden in das Internet stellt, welche mit Kamerafahrzeugen aufgenommen wurden.
Zunächst sollen nur Ansichten der 20 größten Städte veröffentlicht werden (zu denen in unserer Region Bochum, Dortmund, Düsseldorf und Wuppertal zählen), weitere Städte sollen dann folgen.
Eine Genehmigung von den betroffenen Bewohnern und Eigentümern der Gebäude wird vorher nicht eingeholt. Personen und Autokennzeichen werden zwar unkenntlich gemacht, dennoch wächst in der Bevölkerung die Sorge vor der Veröffentlichung – teils aus Unkenntnis, teils aber auch aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte oder der Tatsache, dass eine solche die Privatsphäre einschränkende Transparenz des Lebensraumes nicht gewünscht ist.
Es besteht in jedem Fall die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Veröffentlichung direkt bei dem Unternehmen Google einzulegen. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht nur den Eigentümern, sondern auch den betoffenen Mietern dieses Recht zusteht. Im Falle eines Widerspruches hat das Unternehmen zugesagt, die jeweiligen Aufnahmen unkenntlich zu machen, bevor diese im Internet freigeschaltet werden.
Rechtsanwältin Maike Schulte-Hermes hilft Ihnen gerne bei der Erstellung eines entsprechenden Widerspruchs und beantwortet weitere Fragen. Terminabstimmung unter 02332-704128 erbeten.
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