LG Leipzig: Eltern haften bei Filesharing-Abmahnungen für ihre Kinder
In der Entscheidung des LG Leipzig vom 08.02.2008 (Az. 5 O 383/08) wurde festgestellt, dass Eltern für die Filesharing-Abmahnungen für ihre Kinder haften, sofern nicht zumindest Standartsoftware installiert ist, um so den Urheberrechtsverletzungen durch ihre Kinder vorzubeugen. Dies stellt insofern eine Gegeposition zu der Entscheidung des OLG Düsseldorf dar.
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