MICHAEL Rechtsanwaelte

Anleitung zum RSS-Abonnement

Und so funktioniert es: im Browser …

Viele gängige Browser, zum Beispiel Netscape, Opera oder Mozilla, können RSS bereits lesen oder durch entsprechende Plug-Ins (so genannte Feed-Reader) RSS-tauglich gemacht werden. Wenn man die juristischen Informationen der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare mit solchen Browsern unter www.rae-michael.de/ aufruft, kann man sie mit einem Klick auf das orangefarbene RSS-Symbol in der Statuszeile unten rechts abonnieren. Das Programm legt diesen Verweis
als dynamisches Lesezeichen („living Bookmark“) ab und zeigt darin automatisch Links zu den aktuellen Meldungen.

… und in Mail- und News-Leseprogrammen

Mail- und News-Leseprogramme wie Outlook und Mozilla Thunderbird verwenden den RSS-Feed wie eine Newsgruppe: Auf einen Blick ist erkennbar, ob eine Meldung neu ist oder bereits gelesen wurde – zugleich archivieren sich die Verweise auf alle Meldungen chronologisch. Dabei muss man die URL http://www.rae-michael.com/news/?feed=rss2 in das dafür vorgesehene Feld kopieren.

Vorteile für die Nutzer

Praxis im WWW war bisher, sich in Mailinglisten einzutragen, um über Aktualisierungen von Webseiten auf dem Laufenden zu bleiben. Viele Nachrichtenanbieter stellen ihre News inzwischen auch als RSS-Feed zur Verfügung, zum Beispiel CNN, Spiegel Online und die Tagesschau. Für die Nutzer bedeutet das: Sie können die aktuellen Informationen sofort abrufen, ohne Webseiten permanent „abklappern“ zu müssen. RSS spart auf diese Weise Zeit und Geld, reduziert die Anzahl an Spam-Mails und lässt den Empfängern mehr Freiraum zu entscheiden, welche Meldungen für sie interessant sind und welche sie tatsächlich ansurfen.