Rechtsanwaltskammer Hamm warnt vor Kanzlei „Weber & Partner“ aus Münster
Die Rechtsanwaltskammer Hamm berichtet, dass die vermeintliche Anwaltskanzlei „Weber & Partner“ aus Münster bundesweit Briefe verschicke, in denen den Empfängern vorgeworfen werde, einen Parkunfall verursacht und sich in strafbarer Weise vom Unfallort (Unfallflucht i.S.d. § 142 StGB) entfernt zu haben. Die Empfänger werden zur Erstattung des angeblichen Schadens einschließlich Anwaltskosten aufgefordert.
Die RAK Hamm stellt hierzu klar, dass im Kammerbezirk keine Rechtsanwältin Astrid Weber aus Münster zugelassen sei. Eine Zahlung sollte daher in keinem Fall, insbesondere ohne vorherige Prüfung des Vorganges, erfolgen.
« Filesharing: Verwertbarkeit von „Beweis“-Screenshot – Generator im Netz verfügbar LG Bückeburg: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist kein Grund zur Abmahnung! »