Unter welchen Voraussetzung gelte ich als gewerblicher Händler ?
Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit sind ein Power-Seller-Status, ein eingerichteter eBay-Shop, das Angebot von Neuwaren oder gleichartigen Waren, eine Vielzahl von Verkäufen innerhalb eines kurzen Zeitraumes, die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Ausweisung der Mehrwertsteuer. Im Übrigen sind die Grenzen zur Gewerblichkeit fließend. Das Landgericht Berlin (Urteil vom 05.09.2006, -Az. 103 O 75/06) stufte die Verkaufsaktivitäten einer Mutter bei eBay als gewerblich ein, weil sie innerhalb eines Monats 93 Artikel bei Ebay verkauft hatte. Dabei hatte sie fast nur Gebrauchtgegenstände aus dem eigenen Privathaushalt im Rahmen einer Entrümpelungsaktion angeboten.