LG Darmstadt: Verbraucherzentrale erstreitet Unterlassungsanspruch gegen Gebrüder Schmidtlein GbR
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bei dem Landgericht Darmstadt einen wichtigen „Etappensieg“ im Rechtsstreit gegen die Gebrüder Schmidtlein aus Büttelborn, die Surfer auf ihren Internetseiten häufig in Abofallen gelockt haben, errungen.
Das Gericht gab mit Urteil vom 22.11.2007 einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen statt und verurteilte die Gebrüder Schmidtlein, es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben:
„Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus“. Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können.
Auch eine Vielzahl unserer Mandanten haben in den vergangenen Monaten Rechnungen der Schmidtlein GbR oder deren Rechtsanwalt Olaf Tank erhalten. Diese ließen sich von dem Angebot, bis 24 Uhr des jeweiligen Tages diverse Internetseiten zu testen, anlocken. Obwohl sie dann vor 24.00 Uhr ihren „Test“ beendet hatten, wurden ihnen dann Rechnungen zugesandt, da sie einen entsprechenden (Zweijahres-) Abo-Vertrag abgeschlossen haben sollen.
Hinweis:
Die Entscheidung – die bislang noch nicht rechtskräftig ist – bestätigt die Rechtsansicht, dass regelmäßig Verträge nicht wirksam zustande kommen und damit keine Erstattungspflicht des „Kunden“ besteht. Da die Brüder ihren Internetauftritt jedoch regelmäßig aktualisieren, ist nach wie vor jeder Fall im einzelnen zu überprüfen.
Die Entscheidung ist insoweit aber auf andere Seiten der Gebrüder zu übertragen, die identische „Vertragstexte“ beinhalten. Unter anderem werden von diesen die folgenden Homepages betrieben:
www.Basteln.de
www.Basteln-heute.com
www.Cocktail.de
www.cocktails-heute.com
www.Deutsch.de
www.Fabrikverkauf.de
www.Fabrikverkauf-heute.com
www.Gedichte.de
www.Gedichte-heute.com
www.Gehaltsrechner.de
www.Gehaltsrechner-heute.com
www.Hausaufgaben.de
www.Hausaufgaben-heute.com
www.Humor.de
www.Kunst.de
www.Kunst-heute.com
www.Latein.de
www.Lehrstellen.de
www.Lehrstellen-heute.com
www.Mafia.de
www.Malvorlagen.de
www.Mieten.de
www.Music.de / www.Musik.de
www.P2P-heute.com
www.Pflanzen.de
www.Pflanzen-heute.com
www.Rauchen.de
www.Rauchen-heute.com
www.sms-heute.com
www.Sternzeichen.de
www.Sternzeichen-heute.com
www.Steuer.de
www.Steuer-heute.com
www.Suchen-heute.com
www.Suchmaschine.de
www.Suchmaschinen.de
www.Tatto.de
www.Tattoo.de
www.Tattoo-heute.com
www.Tiere-heute.com
www.Tierheime-heute.com
www.Vornamen.de
www.vornamen-heute.com
www.Vornamen-heute.com
www.Witze-heute.com
www.Wohnung.de
www.Wohnung-heute.com
Quellenhinweis:
Über die Entscheidung informiert eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen.
« BGH: Schicksal der Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters BFH: Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig »