MICHAEL Rechtsanwaelte

Vorsicht vor Lock-Emails von nachbarschaft24.net und nachbarschaft24.com

Wer in Zukunft eine E-Mail erhält, weil angeblich ein Bekannter nach ihm gesucht hat, sollte äußerst misstrauisch sein. Bei der E-Mail handelt es sich vermutlich um einen Versuch der Firma netsolution aus Dubai, den Adressaten der E-Mail in einen kostenpflichtigen Vertrag auf der Internetseite nachbarschaft24.net oder nachbarschaft24.com zu locken. In der letzten Zeit haben uns mehrere Anfragen von Betroffenen erreicht, die von der Firma netsolution eine Rechnung erhalten haben, weil sie sich angeblich auf deren Internetseite angemeldet haben sollen.

In den E-Mails, die in den vergangenen Monaten zahlreiche Internetnutzer erreicht haben, heißt es:

„Hallo, jemand hat nach dir gesucht und wollte mit dir Kontakt aufnehmen. Du kannst jetzt sehen, wer sich für dich interessiert“

Wer auf Grund des Betreffs „Jemand hat nach dir gesucht“ neugierig wird und auf den Link in der Mail klickt, landet auf der Seite nachbarschaft24.net oder nachbarschaft24.com. Und Mitglied bei nachbarschaft24.net wird man schneller, als man glaubt. Wer sich im Internet bei einem Gewinnspiel anmeldet, bekommt nur wenige Stunden später die oben zitierte E-mail.  Wer dann dem Link zu nachbarschaft24.net oder nachbarschaft24.com folgt, findet in dem dortigen Anmeldeformular bereits seine persönlichen Daten eingetragen, die er zuvor bei dem Gewinnspiel angegeben hat. Unabhängig davon ob der Betroffene die AGB auf der Internetseite nun bestätigt, wird er später per E-Mail als neues Mitglied bei nachbarschaft24 begrüßt.  

Wer die Mitgliedschaft nicht innerhalb von 14 Tagen widerruft, soll plötzlich 54 € für das halbe Vertragsjahr im Voraus bezahlen. Wird nicht bezahlt, verschickt der Betreiber eine Mahnung und droht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.

Dass es sich bei den Internetseiten nachbarschaft24.net und nachbarschaft24.com um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Für den, der die Internetseite in seinen Browser eingibt, ist zwar noch ein unauffälliger Hinweis sichtbar, dass nach einer Testphase von 14 Tagen ein Preis von 9 € pro Monat anfällt. Diese Preisangabe fehlt allerdings, wenn der Betroffene über den Link in der Lock-Email auf die Seite gelangt. In diesem Fall findet sich ein Hinweis über die Kostenpflichtigkeit allein unter Punkt 2.6 der AGB.

Wir empfehlen, die Rechnung von netsolution nicht ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Wir haben vor kurzem bereits darüber informiert, mit welchen Argumenten man sich gegen derartige Internetabos zur Wehr setzen kann. Gerne beraten wir Sie, wie in Ihrem Fall am besten vorgegangen werden sollte.

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