Verbraucherzentrale Bundesverband erzielt Urteile gegen Internetdienstleister genealogie.de und alphaload.de
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) im Rahmen seiner Pressemitteilung vom 29.11.07 berichtet, konnte dieser im Rahmen zweier Verfahren Entscheidungen gegen die Online-Portale alphaload.de (LG Berlin – 96 O 175/07) und genealogie.de (LG Frankfurt a.M. -2/03 O 856/06), herbeiführen.
Hintergrund der Entscheidungen (die nach Angaben der Verbraucherzentrale bislang noch nicht rechtskräftig sind) ist die jeweils intransparente Preisgestaltung der Internetangebote, die auf den ersten und flüchtigen Blick ein kostenfreies Angebot suggeriert und sich erst bei eingehender Prüfung der Seiten als kostenpflichtige Dienstleistung entpuppt.
Hierzu der Verbraucherzentrale Bundesverband:
„Die Angebotspalette reicht von Routenplanern über Downloadportale bis hin zu Ahnenforschungsdiensten. Die Anbieter locken die Verbraucher in die Falle, indem sie die Preisangabe im Kleingedruckten verstecken. Hat der Nutzer sich für das vermeintlich kostenlose Angebot angemeldet, erhält er kurz darauf eine Rechnung, in der ihm sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, falls er die Zahlung verweigert.
Die Gerichte zwingen die Fallensteller im World wide web zu immer mehr Transparenz. Bisher waren sämtliche Verfahren des vzbv gegen Kostenfallen erfolgreich (Übersicht Kostenfallen im Internet). Was bleibt, sind die Probleme bei der Durchsetzung der Urteile und die Ohnmacht der Verbraucher, die sich auch gegen unberechtigte Forderungen wehren müssen. „
Eine Onlineumfrage der Verbraucherzentrale zu der Problematik ergab:
„Welches Ausmaß die Abzocke erreicht hat, zeigt das Ergebnis einer Online-Befragung der Verbraucherzentralen, an der sich binnen sechs Wochen 6.658 Betroffene beteiligten (Umfrage der Verbraucherzentralen). Die Umfrage ergab, dass ahnungslose Surfer – meist völlig überrascht – mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall erwischt es Jugendliche unter 18 Jahren. Der Hälfte der Befragten wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Fatal: Jeder zehnte Befragte hatte bezahlt, nachdem eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten zugestellt wurde. 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden, bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.“
Hinsichtlich der beanstandeten Internetseite genealogie.de entschied das LG Frankfurt a.M. nach Information der Verbraucherzentrale, „dass die Gestaltung der Webseite die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an Preiswerbung nicht erfüllt. Um den Preis zu entdecken, musste man auf der Anmeldeseite einem Sternchenverweis zum Kleingedruckten folgen, der neben einer Vielzahl belangloser Informationen auch den Preis enthielt. Nicht eindeutig genug, befand das Gericht.“
Ähnlich entschied das LG Berlin nach Information der Verbraucherzentrale im Falle alphaload.de: „Auch die Webseite alphaload.de erfüllte nach Ansicht des Landgerichts Berlin die gesetzlichen Anforderungen an Preisangaben nicht. Dem Verbraucher wurde ein Testangebot unterbreitet, um das Downloadportal 14 Tage lang kostenfrei zu nutzen. Dass diese Testphase automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag übergehen sollte, wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, ließ sich hingegen nur den AGB entnehmen.“
Praxishinweis:
Auch eine Vielzahl unserer Mandanten hat von verschiedenen Online-Anbietern, darunter auch von genealogie.de, Zahlungsaufforderungen erhalten. Eine gerichtliche Geltendmachung erfolgte nach unserer Einschaltung nicht, was nahelegt, dass die Anbieter mit – von der Zahlungsaufforderung und Androhung gerichtlicher Schritte eingeschüchterten – „Kunden“ genügend Umsätze erzielen und die Durchführung von Klageverfahren gar nicht erst riskieren.
Die angeführten Entscheidungen sind daher im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes in jederlei Hinsicht zu begrüßen.
Dringend zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Anbieter der gerügten Seiten ihren Internetauftritt regelmäßig den aktuellen Entscheidungen anpassen, so dass die zitierten Urteile (deren Rechtskraft vorausgesetzt) im Ergebnis nicht verallgemeinert werden können. Es sollten daher stets im Einzelfall die Umstände des Vertragsschlusses geprüft werden. Für entsprechende Anfragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr RA Wink unter der Rufnummer (02332) 7041-66 zur Verfügung.
Linkhinweis:
Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 29.11.07 (über www.vzbv.de).
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