Zypries: Schutz von Kreditnehmern soll verbessert werden
Erst kürzlich haben wir darüber berichtet, welche Gefahren für Kreditnehmer bestehen, wenn sie für ihren Kredit eine Grundschuld als Sicherheit bestellen (Beitrag). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat nun angekündigt, den Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderungen zu verbessern. Die zunehmende Praxis von Banken, Forderungen aus Krediten an Finanzinvestoren zu verkaufen, beobachte sie mit Sorge. Wer sein Haus oder seinen Betrieb mit Hilfe eines Bankkredits finanziert und seine Raten ordentlich zahlt, müsse sicher sein, dass niemand sich aus den Sicherheiten bediene. Es dürfe nicht plötzlich ein Finanzinvestor vor der Tür stehen und Rückzahlung verlangen, mit der Zwangsvollstreckung drohen oder sogar die Zwangsvollstreckung durchführen.
Die Veräußerung von Forderungen aus Krediten sei zwar international üblich und auch im Interesse eines freien Kapitalverkehrs grundsätzlich sinnvoll, weil Banken sich auf diese Weise günstig refinanzieren können. Das schlage sich in einem niedrigen Darlehenszins nieder und komme letztlich dem Kunden zugute, so Zypris weiter. Die derzeit noch günstigen Finanzierungskonditionen wären ohne die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken anders nicht möglich. Üblicherweise merke der Kunde aber von diesen Refinanzierungen nichts, denn der Kredit werde weiter von seiner Bank verwaltet. “Es gibt aber auch Fälle, in denen der Kunde mit einem Mal einen neuen Gläubiger vor sich sieht. Wer sich dagegen schützen will, muss die Möglichkeit haben, mit der Bank zu vereinbaren, dass der Kredit nicht abgetreten werden darf.”
Zypries hat dem Deutschen Bundestag deshalb konkrete Gesetzesvorschläge unterbreitet, um redliche Kreditnehmer besser zu schützen. Die Vorschläge sollen in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestoren verbundenen Risiken (sog. Risikobegrenzungsgesetz) aufgenommen werden, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird.
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