MICHAEL Rechtsanwaelte

Filesharing: US-Gericht fordert Musikindustrie zur Offenlegung ihrer Kalkulation auf

Ein amerikanisches Gericht hat der US-Musikindustrie nunmehr in einem der zahlreichen Schadensersatzprozesse gegen mutmaßliche Filesharer aufgegeben, ihre Schadensersatzforderung zu erläutern und Einblick in ihre Kostenaufstellung gewähren.

Wie heise-online berichtet, habe der zuständige Richter Robert Levy am vergangenen Montag angeordnet, „dass die RIAA innerhalb von zwei Wochen ihre Kosten für den Verkauf der fraglichen Musikstücke genauer erläutern muss. Der Richter ist der Ansicht, dass die Offenlegung durchaus geeignet ist, für das Verfahren wertvolle und verwertbare Beweise zu liefern. Darüber hinaus sollen die Kläger genau erklären, welche Kosten sie warum nicht beziffern können und warum dies gegebenenfalls nur mit unzumutbarem Aufwand möglich sei.“

Das Verfahren zeigt, dass die amerikanische Justiz offenkundig nicht weiter gewillt ist, die exorbitanten Schadensersatzforderungen der Musikindustrie ohne nähere Prüfung zu akzeptieren. So wurde unlängst in einer Aufsehen erregenden Entscheidung im Prozess gegen Jammie Thomas (Gegenstand: 24 Songs) ein Schadensersatz in Höhe von 222.000 US-Dollar angesetzt (das Verfahren befindet sich in der Berufungsinstanz).

Nach deutschem Recht wird die Musikindustrie gleichfalls den ihr angeblich durch den betreffenden Filesharer entstandenen Schaden detailliert quantifizieren müssen. Ob sie insoweit ihrer Substantiierungspflicht wird nachkommen können, ist mehr als zweifelhaft.

Bezeichnenderweise sind bislang auch nur Unterlassungsansprüche und Verfahren auf Erstattung von Abmahnkosten, nicht aber auch Schadensersatzprozesse anhängig gemacht worden.

Vielmehr sucht die Musikindustrie (bzw. deren Vertreter) eine Lösung regelmäßig in Form außergerichtlicher Vergleiche, wobei sogar auf Schadensersatz für die Musikindustrie verzichtet wird, wenn zumindest die nicht geringen Anwaltskosten übernommen werden (zuletzt in unserer Kanzlei geschehen durch eine süddeutsche Kanzlei, die Hörbuch – Rechteinhaber vertritt).

Quellenhinweis:

heise (www.heise.de), news vom 28.11.07

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