Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Vereins „Ehrlich währt am längsten“
Der schweizer Abmahnverein „Ehrlich währt am längsten“ nimmt weiterhin massenhaft Abmahnungen von eBay-Händlern vor. Seit Oktober 2006 überschwemmt eine regelrechte Abmahnwelle des Vereins aus dem schweizerischen Zug Deutschland. In dem Formschreiben werden angebliche oder tatsächliche Wettbewerbverstöße abgemahnt. Der Abgemahnte wird aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Kosten in Höhe von 146,16 Euro zu erstatten. In der Unterlassungserklärung heißt es überdies, dass der Gegenstandswert vorläufig auf 25.000,00 Euro festgesetzt wird. Für die Zuständigkeit für Streitigkeiten aus der Unterlassungserklärung soll man das Amts- bzw. Landgericht Oldenburg anerkennen.
Dabei ist der dubiose Schweizer Verein gar nicht berechtigt, Abmahnungen auszsprechen. Überdies sind die meisten Abmahnungen auch in der Sache gar nicht berechtigt: Der Schweizer Abmahnverein scheint noch nicht einmal zu prüfen, ob tatsächlich Verstöße gegen die gesetzlichen Informationspflichten gewerblicher Händler vorliegen. Stattdessen werden massenhaft auch Händler abgemahnt, deren Angebote in keinster Weise zu beanstanden sind. Ein weiteres Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen ist, dass der Verein noch gegen keinen einzigen Abgemahnten gerichtlich vorgegangen.
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