JM Saarland: Betriebserlaubnis für DocMorris in Saarbrücken ist rechtmä
Heute wird das Verwaltungsgericht Saarland über die Zukunft der ersten DocMorris Filiale in Deutschland entscheiden. Der Internetversender von Medikamenten hat mit dieser Filiale den ersten Schritt aus dem World Wide Web in die „reale Welt“ gewagt. Eine Apothekerin klagt vor dem Landgericht Saarbrücken auf sofortige Schließung der Niederlassung des niederländischen Arzeimittelversenders. Mit dem Kauf der Apotheke verstößt DocMorris nach Ansicht der Apothekenverbände gegen das deutsche Fremdbesitzverbot. Demnach dürfen Apotheken nur von Pharmazeuten als Inhaber geführt werden. DocMorris beruft sich dagegen auf die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Gestern gab die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände zu diesem Thema eine Pressemitteilung heraus. Dazu nahm Saarlands Gesundheitsminister Josef Hecken seinerseits wie folgt Stellun
g:
„Die heutige Pressekonferenz der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in Berlin hat keine wirklich neuen Erkenntnisse gebracht. Die Forderung der ABDA, die Betriebserlaubnis an Doc Morris sofort zurückzunehmen, weise ich daher entschieden zurück. Gewichtige Gründe wurden nicht vorgebracht“, so der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken.
„Die saarländische Landesregierung hält an Ihrer Rechtsauffassung fest, wonach dem gesamten unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten zukommt. Wie das Rechtsgutachten des renomierten Europarechtlers Prof. Rudof Streinz – das morgen vorgestellt wird – dokumentiert, war das deutsche Apothekengesetz als dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes Recht außer Anwendung zu lassen“.
Die Europäische Kommission hat diese Rechtsauffassung des Saarlandes bestätigt. „Drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Österreich und Spanien (Az: IP/06/858) haben deutlich gemacht, dass nationale Vorschriften für Apotheken unvereinbar sind mit dem Binnenmarkt.
Wie Gesundheitsminister Josef Hecken erklärte, blicke er daher gelassen auf die zwei anhängigen Klagen vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes. Die Betriebserlaubnis an Doc Morris N.V. mag vielleicht einzelnen Apothekern nicht gefallen, jedoch ist die Möglichkeit der Nutzung von Internetversandhandel geeignet, bei gleicher Qualität der Produkte zu günstigeren Konditionen Arzneimittel zu beziehen. Diese vom Bundesgesetzgeber gewollte Liberalisierung nutzt dem Kunden und der Allgemeinheit, denn sie ist geeignet, Arzneimittelausgaben und somit Kosten für die Beitragszahler zu dämpfen. Von den Chancen des Versandhandels machen im übrigen bereits heute 46 saarländische Apotheker schon Gebrauch: sie haben eine Erlaubnis beim Gesundheitsministerium beantragt und erhalten
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