vzbv: Kritik an Werbung mit Flugpreisen geht weiter
vzbv mahnt auch HLX, Ryan Air, Germanwings und Easyjet ab
Nach Condor, Hapag Lloyd, LTU und Aer Lingus hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt weitere Unterlassungsverfahren gegen Hapag Lloyd Express (HLX), Ryan Air, Germanwings und Easyjet eingeleitet. Beanstandet wurde erneut die mangelnde Preistransparenz. Zusätzlich reklamierte der vzbv auch eine Irreführung über die Verfügbarkeit besonders günstiger Flüge. „Wenn Verbraucher mit einem Schnäppchenpreis angelockt werden, müssen sie auch erfahren, für welche Termine und Ziele dieses Angebot gilt“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller. Schließlich wandte sich der vzbv gegen die Klausel eines Anbieters, nach der Steuererhöhungen den vertraglich vereinbarten Ticketpreis nachträglich erhöhen können.
Mit den weiteren Abmahnungen setzt der vzbv seine Offensive für mehr Transparenz im hart umkämpften Markt um Flugkunden fort. „Eine schnelle und leichte Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen ist Grundvoraus-setzung für einen fairen Wettbewerb und sollte somit auch im Interesse der Fluggesellschaften sein“, sagte Edda Müller.
Die Frist für Condor, Hapag Lloyd, LTU und Aer Lingus, ihre Werbung zu ändern, läuft am 3. August aus. HLX, Ryan Air, Germanwings und Easyjet müssen bis zum 11. August reagieren. Lassen die Unternehmen die Frist ohne entsprechende Erklärungen verstreichen, droht den Unternehmen eine Unterlassungsklage. Wer hat bisher reagiert? Aus der ersten Runde der Abmahnungen hat sich bisher lediglich Condor gemeldet und um einen Aufschub der Frist gebeten. Easyjet hat die Zusendung einer Stellungnah-me angekündigt. Bemerkenswert die Rückmeldung von Ryan Air: Die Gesellschaft hat per E-Mail um eine englische Übersetzung zur Beschleunigung der Bearbeitung gebeten.
Lockvogel Billigflieger?
Flugpreiswerbung war in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von Unterlassungsverfahren des vzbv. Auf eine Klage des vzbv im Jahr 2003 hatte das Landgericht Hannover entschieden, dass in der Werbung für Billigflüge auf ein begrenztes Sitzplatzkontingent hingewiesen werden muss. Zahlreiche Unternehmen hatten sich zuvor außergerichtlich verpflichtet, nicht ohne eine solche Angabe zu werben. Wie hoch ein Kontingent sein muss, ist jedoch bis heute nicht eindeutig. Der vzbv fordert ein Einschreiten der Politik: In der anstehenden Novellierung des Wettbewerbsrechts (UWG) sollte auch das Thema Kontingentierung und Verfügbarkeit von Dienstleistungen eindeutig geregelt werden. Der vzbv fordert eine Mindestkontingentierung von 10 Prozent für beworbene Angebote.
Forderungen des vzbv:
– EU-weit einheitliche Verpflichtung zur Werbung mit Bruttopreisen,
– Verpflichtung zur Angabe konkreter Reisetermine im Zusammenhang mit Schnäppchenangeboten,
– Eindeutige Regelung der Kontingentierung – Mindestkontingentierung von 10 Prozent.