MICHAEL Rechtsanwaelte

eco Verband: Kritik an Stiftung Warentest

Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft kritisiert die Darstellung der Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest zum Thema „Reisebuchungen im Internet“, in denen insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haftungsregeln verschiedener Online-Reiseanbieter an den Pranger gestellt werden. Damit unterstützt eco gleichzeitig eine Stellungnahme des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR), der insbesondere die pauschale Aussage, der Verbraucher werde bei der Buchung seines Urlaubs über das Internet nicht ausreichend über rechtliche Fragen aufgeklärt, beanstandet. Darüber hinaus sei nicht erkennbar, auf welche Weise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen getestet worden sind und was unter „fairen“ AGBs – so der Wortlaut im Bericht der Stiftung Warentest – zu verstehen sei.

„Durch die Darstellung des Untersuchungsergebnisses werden Verbraucher und Geschäftsleute, die ihre Reisen im Internet buchen möchten, mehr verwirrt und verunsichert, als dass sie aufgeklärt werden“, bemängelt eco-Geschäftsführer Harald A. Summa. „Das geht an den von der Stiftung Warentest propagierten Zielen des Verbraucherschutzes vorbei.“ Die Pauschalität der Aussagen in dem Bericht sei gegenüber der Aufklärungsarbeit, die insbesondere auch der VIR zum Vertrauen in die Sicherheit des Internets betreibe, äußerst kontraproduktiv. „Außerdem sind diese dem florierenden Markt der Online-Reisebuchungen nicht gerade förderlich“, so Harald A. Summa weiter. Laut Angaben des VIR hat sich die Zahl der Personen, die das Internet zur Buchung von Reiseleistungen genutzt hat, seit 2000 mehr als vervierfacht.

Der VIR arbeitet eng mit dem TÜV Süd zusammen, der unter anderem alle Mitgliedsunternehmen einmal im Jahr gemäß dem Branchenstandard „s@fer-shopping“ prüft und zertifiziert. Bestandteil der Prüfung sind hierbei auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Portale. Darüber hinaus existiert im VIR seit 2005 eine Reiseschiedsstelle, die die einzelnen Klauseln überprüft und die Unternehmen auf unzulässige Bestimmungen hinweist. Wie die Reiseschiedsstelle des VIR berichtet, sei es im vergangenen Jahr bei den sieben Mitgliedsunternehmen durchschnittlich nur in einem Fall pro 10.000 Transaktionen zu Beschwerden gekommen und keiner davon sei vor Gericht gelandet. „Dabei beziehen sich die Beschwerden inhaltlich mehrheitlich auf Reisemängel oder Informationsprobleme der Kunden, also Defizite, für die nicht das Online-Reisebüro verantwortlich zeichnet“, kommentiert Claudia Brözel, Vorstand des VIR.

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