Corona – Risikogebiet EN-Kreis – Was ändert sich??
Liebe Mandant(inn)en,
sie ist da… die befürchtete „zweite Welle“, die nun auch den EN-Kreis mit Wucht erfasst.
Das heißt für uns wieder, dass wir umdenken müssen. Wir haben den Frühling und Sommer mit Besonnenheit und der Mithilfe aller Mitarbeiter(innen) und auch Ihrer Unterstützung gut überstanden. Dies wollen wir nun auch im Herbst (und realistisch auch Winter) fortführen.
Wir sind vor allem der Meinung, dass „Distanz“ das einzige Mittel ist, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Überlegen Sie sich daher bitte, ob Ihr Rechtsanliegen nicht auch – zunächst – telefonisch / per Mail geklärt werden kann. Wenn Sie uns in unseren Räumlichkeiten besuchen, schützen Sie sich und uns bitte durch das Tragen einer Mund- und Nasenmaske.
Vor allem im Notariat ist die Distanz nicht in allen Fällen möglich. Daher stehen wir Ihnen auch weiterhin in unseren Räumlichkeiten (und im Notfall auch bei Ihnen, im Pflegeheim oder Krankenhaus) für Beurkundungen, Beglaubigungen etc. zur Verfügung. Wir haben alle Vorkehrungen getroffen, damit dies unter Berücksichtigung der einschlägigen Verhaltensempfehlungen geschehen kann. Wir lüften regelmäßig, halten Abstand zu Ihnen und stellen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass wirklich nur die am Beurkundungsverfahren Beteiligten unsere Räume aufsuchen – Verwandte, Makler etc. müssen wir bis auf Weiteres bitten, der Beurkundung fern zu bleiben. Bei Beurkundungen mit mehreren Personen werden wir die bereits praktizierte Vertreterlösung wieder aufnehmen, wobei wir Ihnen alle Einzelheiten telefonisch erörtern.
Ab sofort haben wir auch die bereits erprobte „Schichtdienstregelung“ wieder eingeführt: Wir haben ab sofort zwei Teams gebildet, die in Schichten arbeiten. Warum?
Weil wir einfach so lange wie möglich für Sie da sein möchten – eine Infektion führt dann nicht mehr dazu, dass wir das gesamte Büro schließen müssen, es ist nur ein Team von den dann einschlägigen Quarantänevorschriften betroffen. Wir schichten in einer Früh- und einer Spätschicht. Für Sie bedeutet das, dass sich die telefonische Erreichbarkeit ändert. Wir sind ab sofort von 08.00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr telefonisch erreichbar. Auch Termine können ab sofort für die Abendstunden vereinbart werden. Wir haben bei der Bildung der Teams darauf geachtet, dass die Rechtsgebiete immer durchgängig abgedeckt sind.
Die Änderungen gelten so lange, wie die Zahlen wieder unter die „50“ fallen, zunächst bis Ende nächster Woche.
Es sollte selbstverständlich sein, aber wir weisen auch noch einmal auf Folgendes hin: Sollten Sie Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hinweisen, sollten Sie Kontakt zu einer infizierten Person oder einem Verdachtsfall gehabt haben, bleiben Sie bitte daheim. Schützen Sie sich und uns vor einer Ausbreitung.
Wir wünschen Ihnen Familien und Ihnen allen eine gesunde Zeit!
Herzliche Grüße
Ihr Team von
MICHAEL Rechtsanwälte und Notare
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