Bundesrat: Wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht
Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. So weist er darauf hin, dass das Urheberrecht bildungs- und wissenschaftsfreundlicher ausgestaltet werden müsse, da sonst zu befürchten sei, dass es zu gravierenden Einschränkungen in der Nutzung von elektronischen Medien im Bereich der Hochschulen und Bibliotheken komme und der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen verknappt und verteuert werde.So sollten öffentliche Bibliotheken Kopien als grafische Datei versenden dürfen, unabhängig davon, ob das Werk auch vom Verlag in elektronischer Form angeboten wird. Darüber hinaus soll es dem Urheber gestattet bleiben, den Inhalt seines Werkes auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts nach Ablauf von längstens sechs Monaten seit der Erstveröffentlichung unter bestimmten Voraussetzungen anderweitig öffentlich zugänglich zu machen. Der Bundesrat fordere zudem eine Klarstellung dahingehend, dass Kopien von im Internet öffentlich zugänglich gemachten Werken, die vom Rechteinhaber zugelassen wurden, nicht wie Privatkopien vergütungspflichtig sind. Auch die im Entwurf vorgesehene Begrenzung der Vergütungsansprüche des Urhebers gegen den Hersteller von Geräten und Speichermedien auf fünf Prozent des Gerätepreises bedarf nach Auffassung des Bundesrates einer Überprüfung. Zudem soll im Hinblick auf das Widerrufsrecht bei der Übertragung zukünftiger Nutzungsrechte die im Entwurf statuierte Erkundigungspflicht des Urhebers durch eine Informationspflicht des Verwerters neu geregelt werden. So soll der Widerruf des Nutzungsrechts für unbekannte Nutzungsarten erst drei Monate nach Mitteilung über die beabsichtigte Nutzung ausgeschlossen sein.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Drucksache 257/06 (Beschluss)
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